Die Dekonzentrierten Direktionen Koordination und Unterstützung

Auf Ebene der Gerichtsbezirke gibt es neben der dekonzentrierten föderalen Kriminalpolizei auch dekonzentrierte Koordinations- und Unterstützungsdirektionen (KUD).

Diese Direktionen werden von einem Direktor-Koordinator (DirCo) geleitet und organisiert, der insbesondere dafür sorgt, dass alle Vorbereitungsmaßnahmen getroffen werden, um auf überlokaler Ebene Ereignisse, Not- und Krisenlagen oder Katastrophen zu bewältigen. Er verwaltet außerdem den Kommunikations- und Informationsdienst des Bezirks (SICAD) und das Einsatzkorps (CIK).

Die konkrete Durchführung der Aufgaben erfolgt unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Bezirke. Der DirCo verfügt somit über ein gewisses Maß an Autonomie, um das Funktionieren seiner Direktion an die Realität vor Ort anzupassen.

SICAD

Der Kommunikations- und Informationsdienst des Bezirks (SICAD) wurde im Zuge der Optimierung der föderalen Polizei und der Neugestaltung der Gerichtsbezirke eingerichtet. Sein Hauptziel ist es, den Einsatzdiensten, den Unterstützungsdiensten sowie den verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Behörden die richtigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, um der Bevölkerung eine optimale Dienstleistung, unter Verwendung hochwertiger Informationen, anzubieten.

CIK

Das Einsatzkorps (CIK) ist die nichtspezialisierte Einsatzreserve der föderalen Polizei. Es handelt sich in erster Linie um eine Einsatzeinheit der nationalen Reserve.

Das CIK ist beauftragt mit:

  • der Ausführung koordinierter, proaktiver und reaktiver Aufträge zur Aufrechterhaltung der Ordnung mit konstituierten Einheiten;
  • der Sicherstellung einer föderalen Einsatzreserve.

Die Direktionen der Koordination und Unterstützung sind mit folgenden Aufgaben beauftragt:

  • Die Unterstützung der dekonzentrierten föderalen Dienststellen
  • Die technische, administrative und operative Unterstützung der lokalen Polizei.
  • Die Koordination, auf Antrag der zuständigen Behörden der Verwaltungspolizei, der Unterstützung durch die föderale Ebene während den verwaltungspolizeilichen überlokalen Aufträgen.
  • Die Koordination und die Direktion der Polizeieinsätze gemäß den Artikeln 7.1 bis 7.3 des Gesetzes über das Polizeiamt.

Schließlich ist auch der DirCo mit eigenen Aufträgen betraut. Unter anderen:

  • Er unterhält Beziehungen zu den verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Behörden, den militärischen territorialen Behörden und den Polizeidienstleitern des Gerichtsbezirks.

  • In gewissen gesetzlich bestimmten Fällen leitet und koordiniert der DirCo Polizeieinsätze. Er ist auch mit der Beachtung der Richtlinien und Anträge der Behörden (Bürgermeister, Provinzgouverneur, Gerichtsbehörden) betraut und ist ferner zuständig für die tägliche Verwaltung der Kapazität bezüglich der Opferbetreuung auf dekonzentrierter föderaler Ebene.

  • Auf Antrag der Polizeibehörden gewährleistet der DirCo eine Unterstützung bei der Implementierung ihrer Politik und bei der Vorbereitung der Sicherheitspläne. Er kann auch eine methodologische Unterstützung gewähren bei der Entwicklung, der Weiterverfolgung und der Bewertung der Sicherheitsprojekte.