Das Schengener Informationssystem (SIS)

Die Integrierte Polizei verarbeitet die Daten von Bürgern über das Schengener Informationssystem (SIS), eine europäische Datenbank für die Ausschreibung von Entitäten.

 

Was ist das SIS?

Das SIS ist eine Datenbank, in die die Schengen-Staaten (25 EU-Mitgliedstaaten und die vier assoziierten Schengen-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) sowie die zwei EU-Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand noch nicht vollständig anwenden (Bulgarien und Rumänien), Personen und Sachen in Form von Ausschreibungen eingeben.

Das SIS hat zum Ziel, anhand der über dieses System mitgeteilten Informationen ein hohes Maß an Sicherheit im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der Union, einschließlich der Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Schutzes der Sicherheit im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, zu gewährleisten.

 

Rechtsgrundlage

Das SIS verfügt über drei verschiedene EU-Instrumente als Rechtsgrundlage:

  • Verordnung (EU) 2018/1860 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger
  • Verordnung (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006
  • Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission

Darüber hinaus konkretisieren das belgische [SIS-Gesetz] und der belgische [königliche Erlass über das SIS] eine Reihe von nationalen Aspekten im Zusammenhang mit dem SIS, wie die Benennung der nationalen Behörden und der für die Verarbeitung Verantwortlichen in Belgien.

Die Fristen für die Speicherung der Daten im SIS und der darauf beruhende Informationsaustausch sind in diesen Instrumenten zurückzufinden.

 

Welche Entitäten können im SIS ausgeschrieben werden?

Eine Ausschreibung ist die Eingabe einer Person oder Sache in die Datenbank, sodass die anderen Staaten, die Zugang zum SIS haben, eine Maßnahme gegen diese Person oder Sache ergreifen können. Das SIS enthält also folgende Informationen:

  • Informationen zur Identifizierung der Person oder Sache bei einer Kontrolle;
  • Informationen über die gegen die Person oder Sache zu ergreifende Maßnahme.

Alle Personen können, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, in das SIS aufgenommen werden, d.h. sowohl Staatsangehörige der am SIS teilnehmenden Staaten als auch Drittstaatsangehörige und Staatenlose.

Die Sachen, die in das SIS eingegeben werden können, sind:

  • Kraftfahrzeuge unabhängig vom Antriebssystem;
  • Anhänger mit einem Leergewicht von mehr als 750 kg;
  • Wohnwagen;
  • industrielle Ausrüstung;
  • Wasserfahrzeuge;
  • Wasserfahrzeugmotoren;
  • Container;
  • Luftfahrzeuge;
  • Flugzeugmotoren;
  • Schusswaffen;
  • amtliche Blankodokumente, die gestohlen, unterschlagen, auf sonstige Weise abhandengekommen sind oder gefälschte Blankodokumente;
  • gestohlene, unterschlagene, auf sonstige Weise abhandengekommene, für ungültig erklärte oder gefälschte ausgestellte Identitätsdokumente wie Pässe, Personalausweise, Aufenthaltstitel, Reisedokumente und Führerscheine;
  • gestohlene, unterschlagene, auf sonstige Weise abhandengekommene, für ungültig erklärte oder gefälschte Kfz- Zulassungsbescheinigungen und Kfz-Kennzeichen;
  • Banknoten (Registriergeld) und gefälschte Banknoten;
  • Gegenstände der Informationstechnik;
  • identifizierbare Teile von Kraftfahrzeugen;
  • identifizierbare Teile von industrieller Ausrüstung.

 

Welche Maßnahmen können gegen die ausgeschriebenen Entitäten ergriffen werden?

Folgende Maßnahmen können gegen Personen auf der Grundlage einer Ausschreibung ergriffen werden:

  • Festnahme zum Zwecke der Übergabe oder der Auslieferung;
  • gezielte Kontrollen;
  • Ermittlungsanfragen;
  • verdeckte Kontrollen;
  • Aufenthaltsermittlung von vermissten oder schutzbedürftigen Personen;
  • Aufenthaltsermittlung von Personen im Hinblick auf ihre Teilnahme an einem Gerichtsverfahren;
  • Einreise- oder Aufenthaltsverweigerung im Schengen-Raum (nur für Drittstaatsangehörige);
  • Unterstützung bei der Vollstreckung von Rückkehrentscheidungen und Überprüfung der Erfüllung einer Rückkehrverpflichtung (nur für Drittstaatsangehörige);
  • Identifizierung.

Folgende Maßnahmen können gegen Sachen auf der Grundlage einer Ausschreibung ergriffen werden:

  • Sicherstellung;
  • gezielte Kontrollen;
  • Ermittlungsanfragen;
  • verdeckte Kontrollen.

 

Wie kann ich meine Rechte in Bezug auf meine im SIS gespeicherten Daten geltend machen?

Jede natürliche Person hat das Recht auf direkten oder indirekten Zugang zu ihren im SIS gespeicherten personenbezogenen Daten. Gegebenenfalls kann auch die Berichtigung und/oder Löschung dieser Daten beantragt werden.

Falls Ihr Ersuchen eine Ausschreibung zur Einreise- oder Aufenthaltsverweigerung im Schengen-Raum oder eine Ausschreibung zur Rückkehr betrifft, müssen Sie sich direkt an die Behörde wenden, die die Einreise- oder Aufenthaltsverweigerung ausgestellt hat. Sie können Ihre Rechte direkt bei dieser Behörde geltend machen.

In Belgien ist die zuständige Behörde das Ausländeramt, wo Anträge auf Zugang, Berichtigung oder Löschung beim Datenschutzbeauftragten gestellt werden können:

Dienst Vreemdelingenzaken                                                                       Office des étrangers

De functionaris voor gegevensbescherming                                             Délégué à la protection des données

Pachecolaan 44                                                                                            Boulevard Pachéco 44

1000 Brussel                                                                                                 1000 Bruxelles

België                                                                                                            Belgique                             

Email: dpo.dvzoe[at]ibz.fgov.be                                                                Email: dpo.dvzoe[at]ibz.fgov.be

 

Falls Ihr Ersuchen einen anderen Typ von Ausschreibung betrifft (Ausschreibung im Zusammenhang mit der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit), können Sie sich nicht direkt an die Föderale Polizei oder an eine lokale Polizeidienststelle wenden. Sie können Ihre Rechte nur indirekt über das Organ für die Kontrolle der polizeilichen Informationen (COC) ausüben. Diese unabhängige Stelle ist für die Kontrolle der polizeilichen Informationen zuständig, und wird für Sie überprüfen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten in das SIS eingegeben wurden, ob sie korrekt sind, und ob sie rechtmäßig verarbeitet wurden. Falls dieses Organ feststellt, dass Ihre Daten unrechtmäßig bzw. unrichtig in das SIS eingegeben wurden, wird es die Polizeidienststellen zur Löschung bzw. Korrektur der Daten verpflichten.

Bitte beachten Sie, dass das COC Sie nur darüber informiert, dass die notwendigen Überprüfungen durchgeführt wurden und nicht, ob Sie betreffende personenbezogene Daten in das SIS eingegeben wurden, ob dies rechtmäßig war, und ob diese Daten korrekt waren!

Ein Formular zur Ausübung Ihrer Rechte finden Sie auf der Website des COC: https://www.controleorgaan.be/en/citizens/access-to-the-schengen-information-system-sis-ii. Bitte geben Sie eindeutig an, dass es sich um Sie betreffende personenbezogene Daten handelt, die möglicherweise in das SIS eingegeben wurden.

 

Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Jede Person hat das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre Rechte verletzt wurden.

Für Ausschreibungen zur Einreise- oder Aufenthaltsverweigerung im Schengen-Raum und für Ausschreibungen zur Rückkehr ist die zuständige Aufsichtsbehörde die Datenschutzbehörde, deren Kontaktdaten hier zu finden sind: www.autoriteprotectiondonnees.be/citoyen/agir/contact  oder www.gegevensbeschermingsautoriteit.be/burger/acties/contact.

Für die anderen Ausschreibungen, d. h. Ausschreibungen im Zusammenhang mit der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit, ist die zuständige Aufsichtsbehörde das Organ für die Kontrolle der polizeilichen Informationen (COC), dessen Kontaktdaten hier zu finden sind: https://www.controleorgaan.be/en.

Ihre Frage bleibt unbeantwortet? Kontaktiereb Sie Föderale Polizei über das Kontaktformular.