Wie Klage einreichen?

Sie wurden Opfer einer Straftat? Ihr Fahrzeug wurde beschädigt? Sie wurden in einem Unfall mit Verletzten verwickelt? Ihre Brieftasche wurde gestohlen oder Sie haben es verloren? Zögern Sie nicht Klage bei der Polizei einzureichen. Aufgrund Ihrer Klage können Ermittlungen durchgeführt werden.

Es gibt 3 Arten Klage einzureichen:

  • In einer Polizeidienststelle Ihrer Wahl während der Öffnungszeiten
  • Online via www.policeonweb.be in manchen Fällen
  • Im Falle einer Notwendigkeit können Sie die 101 anrufen damit die Kollegen vor Ort kommen

     

Es ist leider nicht möglich Klage über Telefon, per Email oder die sozialen Netzwerke einzureichen.

1. Im Kommissariat

Die Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Website.

Sie können Klage einreichen oder Informationen weitergeben. Sie erhalten ebenfalls alle notwendigen Dokumente im Fall eines Verlusts von offiziellen Dokumenten (Personalausweis, Fuhrerschein, usw.)

2. Online

Auf www.police-on-web.be können Sie 24h/24h 7 tage die Woche Klage einreichen.

Klagen sind möglich in folgenden Bereichen:

  • Fahrraddiebstahl
  • Mofadiebstahl
  • Ladendiebstahl
  • diverse Beschädigungen
  • Graffiti

Wenn der Täter unbekannt ist.

3. Vort Ort

Die Polizei begibt sich in dringenden Fällen zu Ihnen (z.B. Verkehrsunfälle mit Verletzten), wenn Feststellungen vonnöten sind (z.B. Einbruch, Schlägereien) oder wenn die Täter nochvor Ort sind.

Rufen Sie umgehend 101 an​​​​​​​

Ihre Frage bleibt unbeantwortet? Kontaktiereb Sie uns über das Kontaktformular oder telefonisch unter 080 281 800.